Analyse Von Andrzej Kaluza
Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag von 1991 sichert Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen und Angehörigen der Gruppe deutscher Staatsbürger mit polnischer Abstammung oder Bekenntnis zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition vergleichbare Rechte zu. Die etwa 300.000 polnischen Staatsbürger, die sich als Deutsche verstehen, werden nicht nur durch den bilateralen Vertrag, sondern auch durch den polnischen Gesetzgeber als Minderheit anerkannt und genießen dadurch bestimmte Förderrechte (Bildung, Kultur, Medien) von Seiten des Staates. Dagegen hat die polnischsprachige Gruppe in Deutschland formalrechtlich nicht den Status einer nationalen Minderheit, da sie nicht zu den traditionellen in Deutschland ansässigen Minderheiten zählt, sondern aus Migranten besteht. Vertreter der »Polonia«-Organisationen in Deutschland streben diesen Status dennoch an. Der Autor weist darauf hin, dass sowohl die historischen Argumente wie auch die Ausdifferenzierung der Selbstidentifikation der Angehörigen der polnischen Gruppe in Deutschland den Status einer nationalen Minderheit nicht begründen können, gleichwohl aus dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag einzulösende Verpflichtungen (z. (…)
Zum Artikel Analyse Von Stefan Garsztecki
Der deutsch-polnische Grenzraum war nach 1989 lange Jahre von einem starken Wohlstandsgefälle gekennzeichnet, das – gepaart mit Unwissen und Unkenntnis – das Entstehen einer Interessengemeinschaft an der Grenze erschwerte. Heute haben sich die Asymmetrien z. T. umgekehrt, scheint die polnische Seite in manchen Aspekten dynamischer als die ostdeutsche zu sein. Dabei sind auf beiden Seiten parallele Entwicklungen von Landflucht und die Ausprägung strukturschwacher Gebiete entlang der Grenze festzustellen. (…)
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