Analyse Von Janusz A. Majcherek
Der Sieg der Bürgerplattform (PO) bei den Parlamentswahlen ist beispiellos, kommt aber nicht überraschend. Quelle des Erfolgs und der Dominanz der PO in der polnischen Politik ist die Herausbildung einer neuen, jungen Mittelschicht, die zur festen gesellschaftlichen Basis dieser liberal-konservativen Partei geworden ist. Das Ergebnis des Wahlduells zwischen den beiden wichtigsten Parteien PO und PiS ist fast eine Neuauflage von vor vier Jahren. Es bestätigt sowohl die Stabilität des Parteiensystems als auch die Kluft der geistig-weltanschaulichen Präferenzen innerhalb der polnischen Gesellschaft. Die größte Sensation dieser Wahlen, nämlich das plötzliche Auftauchen und hervorragende Abschneiden der Palikot-Bewegung ist ein Spiegelbild der wachsenden Forderungen nach Säkularisierung und Modernisierung. (…)
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Analyse Von Andrzej Kaluza
Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag von 1991 sichert Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen und Angehörigen der Gruppe deutscher Staatsbürger mit polnischer Abstammung oder Bekenntnis zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition vergleichbare Rechte zu. Die etwa 300.000 polnischen Staatsbürger, die sich als Deutsche verstehen, werden nicht nur durch den bilateralen Vertrag, sondern auch durch den polnischen Gesetzgeber als Minderheit anerkannt und genießen dadurch bestimmte Förderrechte (Bildung, Kultur, Medien) von Seiten des Staates. Dagegen hat die polnischsprachige Gruppe in Deutschland formalrechtlich nicht den Status einer nationalen Minderheit, da sie nicht zu den traditionellen in Deutschland ansässigen Minderheiten zählt, sondern aus Migranten besteht. Vertreter der »Polonia«-Organisationen in Deutschland streben diesen Status dennoch an. Der Autor weist darauf hin, dass sowohl die historischen Argumente wie auch die Ausdifferenzierung der Selbstidentifikation der Angehörigen der polnischen Gruppe in Deutschland den Status einer nationalen Minderheit nicht begründen können, gleichwohl aus dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag einzulösende Verpflichtungen (z. (…)
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