Von Fryderyk Zoll
Zusammenfassung
Die in Polen geltende Verfassung vom 2. April 1997 stärkte die Rolle des Ministerpräsidenten mit der Absicht, die Kompetenzen des Staatspräsidenten im Vergleich zu der vorher gültigen sog. Kleinen Verfassung (vom 17. Oktober 1992) zu reduzieren. Damit sollte das Verhältnis zwischen beiden Ämtern stärker ausbalanciert werden. Besteht eine Kohabitation, kann es dazu kommen, dass vor allem in den Bereichen Außenpolitik und Gesetzgebung Staatspräsident und Regierung parallel eine unterschiedliche, nicht miteinander abgestimmte Politik betreiben. Das ist gegenwärtig in Polen der Fall und hat zu einer Verfassungsdebatte geführt, deren Pole die wesentliche Stärkung bzw. Schwächung der Rolle des Präsidenten sind. Der Autor skizziert zwei Positionen der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) und des Arbeitskreises Erfahrung und Zukunft (DiP), bewertet aber die laufende Debatte als eine intellektuelle Übung, die in absehbarer Zeit aus politischen Gründen zu keinen gesetzlichen Änderungen führen könne.