Analyse Von Andrzej Kaluza
Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag von 1991 sichert Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen und Angehörigen der Gruppe deutscher Staatsbürger mit polnischer Abstammung oder Bekenntnis zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition vergleichbare Rechte zu. Die etwa 300.000 polnischen Staatsbürger, die sich als Deutsche verstehen, werden nicht nur durch den bilateralen Vertrag, sondern auch durch den polnischen Gesetzgeber als Minderheit anerkannt und genießen dadurch bestimmte Förderrechte (Bildung, Kultur, Medien) von Seiten des Staates. Dagegen hat die polnischsprachige Gruppe in Deutschland formalrechtlich nicht den Status einer nationalen Minderheit, da sie nicht zu den traditionellen in Deutschland ansässigen Minderheiten zählt, sondern aus Migranten besteht. Vertreter der »Polonia«-Organisationen in Deutschland streben diesen Status dennoch an. Der Autor weist darauf hin, dass sowohl die historischen Argumente wie auch die Ausdifferenzierung der Selbstidentifikation der Angehörigen der polnischen Gruppe in Deutschland den Status einer nationalen Minderheit nicht begründen können, gleichwohl aus dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag einzulösende Verpflichtungen (z. (…)
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Analyse Von Krystyna Iglicka
Im Folgenden werden Ausmaß, Ursachen und Konsequenzen der Migration der Polen nach dem EU-Beitritt (2004) unter besonderer Berücksichtigung der Erwerbsmigration nach Deutschland dargestellt. Auf der Grundlage der Trends, die im Migrationsverhalten der Polen in der Vergangenheit und Gegenwart festgestellt werden können, werden Schlussfolgerungen und Prognosen zur Migration nach Deutschland für die Zeit nach dem 1. Mai 2011 aufgestellt, dem Zeitpunkt, zu dem Deutschland seinen Arbeitsmarkt für Polen öffnet.
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