Von Stefan Raabe
Zusammenfassung
Die Eigentumsklagen einzelner deutscher Vertriebener, die von der Preußischen Treuhand im Dezember 2006 vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gebracht worden sind, schaden den deutsch-polnischen Beziehungen und führen dazu, dass altes Misstrauen in Polen wieder auflebt. Der Beitrag geht auf die Reaktionen in Deutschland und Polen auf die Klagen ein und analysiert die inhaltliche Struktur des Problems aus polnischer und deutscher Sicht. Dabei geht er insbesondere auf die vorliegenden Rechtsgutachten der deutschen und polnischen Regierung und des Deutschen Bundestages ein. In den Schlussfolgerungen plädiert der Autor dafür, durch eine nüchterne Darlegung der nicht einfachen Sachlage zur Beruhigung und Vertrauensbildung beizutragen und dabei vor allem den politischen Konsens herauszustellen, dass Polen als eines der Hauptopfer des Zweiten Weltkrieges nicht mit Restitutionsansprüchen belastet werden soll und darf. Eine Zusicherung von deutscher Seite, gegebenenfalls für Rechtsansprüche geradezustehen, wenn diese denn vor einem Gericht erfolgreich wären, könnte das Problem zwischen Deutschland und Polen entschärfen.