Der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit leitete ein neues Kapitel in den deutsch-polnischen Beziehungen ein. Anlässlich des 20. Jahrestags seiner Unterzeichnung geben beide Länder ihrem Willen Ausdruck, die Zusammenarbeit in folgenden Bereichen zu vertiefen:
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2. Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Deutschland und Polen teilen eine lange gemeinsame Grenze. Den Alltag zwischen unseren beiden Ländern haben die Regionen mit ihrem unermüdlichen Einsatz hier konkret erlebbar gestaltet. Die deutsch-polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit ist das zentrale Gremium der Verbesserung der Zusammenarbeit der Regionen. Insbesondere in den Grenzregionen sind bedarfsgerechte Verkehrs- und Infrastrukturprojekte für ihre Bewohner und für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung von Bedeutung. Nachhaltige Impulse, insbesondere in den Bereichen Hochschule, Forschung und Industriezusammenarbeit wird die Oderpartnerschaft weiterhin geben. Die Infrastrukturkarte für die Entwicklung des überregionalen Verkehrs begrüßen wir als gutes Beispiel grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Wir danken ausdrücklich den Ländern und Woiwodschaften für ihr herausragendes Engagement und die zahlreichen Projekte in so vielfältigen Bereichen, deren einzelne Aufzählung den Rahmen dieses Programms übersteigen würde. Beispielhaft seien hier Ausstellungen, Schul-, Jugend,- und Pädagogikprojekte genannt, die für einem besseren Verständnis der Denkweisen und Traditionen des Nachbarlandes dienen.
2.1 Unser Ziel ist es, die Fahrtzeit auf der Eisenbahnstrecke Berlin–Breslau ab Ende 2011 deutlich zu reduzieren. Auch den Schienenweg von Berlin nach Stettin wollen wir modernisieren und möglichst eine Fahrtzeit von unter 90 Minuten für Personenzüge auf der Strecke Berlin–Stettin erreichen.
2.2 Auf Grundlage des Abkommens vom April 2003 und des Vertrags vom Februar 2008 sind wir entschlossen, den zweigleisigen Ausbau des Bahnabschnitts deutschpolnische Grenze–Horka–Hoyerswerda einschließlich der Elektrifizierung sowie den Neubau der Eisenbahngrenzbrücke bei Horka zum Abschluss zu bringen sowie die noch fehlenden Abschnitte der Eisenbahnverbindung Breslau–Dresden zu elektrifizieren.
2.3 Wir möchten die Zusammenarbeit zwischen den für den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zuständigen Behörden und den Eisenbahnbehörden durch die baldige Unterzeichnung des im Oktober 2010 paraphierten deutsch-polnischen Abkommens über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs an der deutschpolnischen Grenze stärken. Wir wollen mit diesem Abkommen auch für die Eisenbahnverkehrsunternehmen im grenznahen Bereich die Festlegung von Grenzbetriebsstrecken und Strecken des vereinfachten Eisenbahndurchgangsverkehrs erleichtern.
2.4 Wir befürworten die weitere Entwicklung des grenzüberschreitenden regionalen Personenverkehrs im deutsch-polnischen grenznahen Raum.
2.5 Wir möchten den Prozess des Baus neuer Straßenverkehrsverbindungen in der grenznahen Region fortsetzen. Grundlage hierfür sind die Abkommen zwischen Deutschland und Polen über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken aus den Jahren 1995 und 2000.
2.6 Wie werden den im Operationellen Programm zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (INTERREG IVA) genehmigten Bau der Grenzbrücke zwischen Coschen und Zytowan (Seitwann) fortsetzen.
2.7 Auf dem Gebiet des Seeverkehrs wollen wir die Zusammenarbeit der Ostseeanrainerstaaten im Interesse einer verbesserten Sicherheit im Ostseegebiet und des Umweltschutzes verstärken. Durch den baldigen Abschluss eines deutschpolnischen Abkommens wollen wir gemeinsam Meeresverschmutzungen durch Öl und andere Schadstoffe in diesem Raum bekämpfen.
2.8 Wir werden die Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts BaltSeaPlan durch die Förderung einer integrierten Raumplanung auf See und die Schaffung nationaler Strategien für die Seegebiete der Ostseeanrainerstaaten fortsetzen.
2.9 Im Bereich der Raumordnung wollen wir die in den Jahren 1992/93 ausgearbeiteten Empfehlungen zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aktualisieren, und mit dem Vorhaben »Wettbewerb für modellhafte Kooperationsprojekte im deutsch-polnischen Grenzraum« möchten wir Anstöße für kreative zukunftsgerichtete Ideen geben. Wir werden die Erarbeitung der gemeinsamen Vision einer Strategie für die Entwicklung der grenznahen Räume Deutschlands und Polens unterstützen.
2.10 Wir wollen auch die Entwicklung der Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit der Binnenschifffahrt auf den Grenzgewässern von Oder und Lausitzer Neiße fortsetzen.
2.11 Auch im Bereich Gesundheitsfürsorge befürworten wir eine engere Zusammenarbeit, insbesondere im grenznahen Raum. Die Unterzeichnung des Rahmenabkommens zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Rettungsdienste noch im Jahr 2011 wird dieses Ziel begünstigen. Zur Intensivierung der Zusammenarbeit tragen die »Deutsch-Polnischen Sommerakademien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich des medizinischen Rettungswesens« sowie die gemeinsamen Initiativen zur Verbesserung der sprachlichen Kompetenzen der Zentren des Rettungsmeldewesens (CPR) bei.
2.12 Der rasche und unbürokratische Einsatz beider Seiten beim Katastrophenschutz und der Hochwasserbekämpfung, u. a. an der Oder und der Warthe im Jahr 2010, hat gezeigt, dass enge und effektive Zusammenarbeit Voraussetzung für einen wirksamen Schutz ist. Zu diesem Zweck werden Maßnahmen zur Erarbeitung eines gemeinsamen Alarmplans für die Verbesserung der Krisenreaktionsfähigkeit und der Rettungsmaßnahmen im Fall von Hochwasser ergriffen werden. Wir wollen unsere Zusammenarbeit durch gemeinsame Trainings- und Schulungsmaßnahmen verstärken. Wir wollen auch die über die Jahre bewährte gute Zusammenarbeit in der Grenzgewässerkommission für Oder und Neiße fortsetzen. Wir streben eine Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet an (Hochwasserschutz, Durchfluss- und Schifffahrtsbedingungen).
3. Verkehr und Infrastruktur
Deutschland und Polen werden Maßnahmen zur Verwirklichung von kohärenten und effektiven Verkehrsverbindungen in den bilateralen Beziehungen sowie in der europäischen Dimension unterstützen. In Erkenntnis des zunehmenden Mobilitätsbedürfnisses der Bevölkerung der EU-Länder und unter Berücksichtigung der Wachstumstendenzen im Verkehrssektor werden wir die Maßnahmen zum Ausbau der Verkehrsverbindungen, insbesondere hinsichtlich der im TEN-T-Netz definierten, intensivieren. Wir werden den Ausbau der Bahnverbindungen fortsetzen und dabei die Entwicklungstendenzen im Verkehrssektor berücksichtigen.
3.1 Wir wollen die Zusammenarbeit für die Entwicklung von möglichen Hochgeschwindigkeitseisenbahnverbindungen zwischen Deutschland und Polen fortführen.
3.2 Wir werden die Zusammenarbeit zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit durch den Austausch von gegenseitigen Erfahrungen und den erfolgversprechendsten Methoden (»best practice«) entwickeln.
3.3 Wir werden gemeinsame Projekte zur Verbesserung der Sicherheit und des Verkehrsflusses im Straßenverkehr auf den grenzüberschreitenden Verkehrswegen, zur gemeinsamen Sicherheitsinfrastruktur und zum Erfahrungsaustausch von Polizeibeamten im Bereich gemeinsamer grenzüberschreitender Maßnahmen durchführen.
3.4 Im Bereich der Infrastrukturfinanzierung werden wir den Erfahrungs- und Meinungsaustausch fortsetzen, um dabei verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für Infrastrukturprojekte, z.Bsp. durch Öffentlich-Private Partnerschaften zu klären.
3.5 Wir möchten die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den an der Entwicklung und dem Einsatz neuer Technologien im Verkehrswesen Interessierten fördern, insbesondere im Bereich der Intelligenten Verkehrssysteme (Intelligence Transport Systems).
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Quelle: http://www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/__Anlagen/2011/06/2011-06-21-programm-deutsch-polnische-nachbarschaft,pro perty=publicationFile.pdf (abgerufen am 14.11. 2011)