1917: In Folge der Februarrevolution wird die zaristische Polizei abgeschafft. An ihre Stelle tritt die »Volksmiliz«, deren Tätigkeit durch zwei Erlasse der Übergangsregierung vom April 1917 rechtlich verankert wird.
Nach der Oktoberrevolution schafft der Zweite Russlandweite Sowjetkongress zunächst alle durch die Übergangsregierung geschaffenen Institutionen, unter anderem auch die Miliz, ab. Anschließend kommt es am 10. November 1917 zur Schaffung der sowjetischen Miliz durch das sowjetische Innenministerium (NKWD). Das Dekret »Über die Arbeitermiliz« stellt die juristische Grundlage dar.
1918: Im Mai leitet der Ausschuss des NKWD die Umgestaltung der Volksmiliz in eine professionelle Polizei ein. Die Miliz wird als eine Institution mit einem festen Personalbestand und definierten Funktionen verstanden. Im Oktober wird diese Entscheidung rechtlich untermauert, indem das NKWD und das Volkskommissariat der Justiz die Weisung »Über die Organisation der sowjetischen Arbeiter- und Bauernmiliz« verabschieden. Die professionelle Miliz der Russischen Sowjetrepublik ist als Exekutivorgan den örtlichen Sowjets untergeordnet und befindet sich (mit Ausnahme der Jahre 1930–34) unter der Leitung des NKWD.
1920: Die Verordnung des Allrussischen Zentralen Exekutivkomitee »Über die Arbeiter- und Bauernmiliz« legt die verschiedenen Teilbereiche und Abteilungen der Miliz fest: Stadt- und Ujesdmiliz, Wirtschaftsmiliz, Eisenbahnmiliz, Wassermiliz, Fahndungsmiliz.
1936–41: Weitere Abteilungen kommen hinzu: Staatliche Autoinspektion (GAI), Abteilung zur Bekämpfung von rechtswidrigen Aneignungen und Spekulanten, Kriminalsuchdienst, Auslandsdienst, Ausweisabteilung, Wissenschaftlich-technische Abteilung sowie die Abteilung für die Bekämpfung des Banditentums.
1987/88: Die Speznas (Spezialeinheit des Militärischen Nachrichtendienstes) und die OMON (Sondereinsatzkräfte) werden in die Struktur der sowjetischen Miliz integriert.
1990: Die internationale Dienststelle der Interpol wird eingerichtet.
1991: In Russland tritt das neue Gesetz »Über die Miliz« in Kraft, das bis zum 1. März 2011 seine Gültigkeit behält. Demnach unterteilt sich die russische Miliz in die Kriminalmiliz und die Miliz der öffentlichen Sicherheit (MOB). Der Kriminalmiliz gehören unter anderem das Kriminalamt, die Abteilung zur Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen und die Abteilung für die Bekämpfung des Extremismus an. Der MOB untergeordnet sind Dienststellen, Revierpolizisten, die Staatliche Autoinspektion sowie andere Abteilungen.
1992: Innerhalb der Miliz entsteht eine neue Abteilung – die Hauptverwaltung für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität (GUBOP).
2004: Die 37 Abteilungen des MWD werden gemäß Präsidialerlass durch 15 Departments ersetzt.
2009: Am 24. Dezember unterzeichnet Dmitri Medwedew einen Präsidialerlass, der die Reform des MWD einleitet. Die Regierung soll bis zum 31. März einen Reformvorschlag vorlegen.
2010: Am 7. August wird das Gesetz zur Diskussion im Internet veröffentlicht. Am 27. Oktober wird das Gesetz der Staatsduma vorgelegt.
2011: Am 28. Januar nimmt die Staatsduma das Gesetz »Über die Polizei« in der dritten Lesung an. Am 7. Februar unterzeichnet Präsident Dmitri Medwedew das Gesetz, das zum 1. März in Kraft tritt. Am selben Tag unterzeichnet Medwedew ergänzend zum Gesetz sieben Präsidialerlasse mit Umsetzungsbestimmungen.
Zusammengestellt von Viatcheslav Obodzinskiy Lesetipp