Im Dezember 2024 schließen sich zwölf Anrainer- und Partnerstaaten – darunter Großbritannien, Dänemark, Schweden, Polen, Finnland und Estland – zu einem Kooperationsrahmen zusammen, um Versicherungs- und Schiffsdokumente verdächtiger Schiffe systematisch zu kontrollieren und damit die praktische Durchsetzung der EU‑Sanktionsregeln auf See zu stärken. Damit wird das Festsetzen von Schiffen der russischen Schattenflotte in der Praxis auf Grundlage sanktionsrechtlicher Verstöße erleichtert, während Festsetzungen zuvor nur wegen Umweltvergehen, Sicherheitsmängeln, Havarien oder illegaler Fracht möglich waren und in erster Linie finanzielle und verwaltungsrechtliche Folgen hatten. Kurz zuvor hatte die EU das 15. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet, das u. a. ihr Vorgehen gegen die russische Schattenflotte verschärft. Zentrale Maßnahmen sind die gezielte Listung einzelner Schiffe, für die ein Einlaufverbot in EU‑Häfen, ein Verbot der Inanspruchnahme von Hafen- und Seeverkehrsdienstleistungen – etwa der Zugang zu bestimmten Häfen – sowie weitreichende Beschränkungen für EU-Unternehmen gelten. Diese Maßnahmen werden von der Kommission explizit mit der Einschränkung von Einnahmen Russlands aus Ölexporten zur Finanzierung des Angriffskriegs gegen die Ukraine, Unterbindung von Sanktionsumgehung, der Verteuerung der russischen Öl‑Logistik und der Reduzierung der erheblichen Sicherheits- und Umweltgefahren begründet, die von maroden, verschleierten und nur unzureichend versicherten Tankern ausgehen.


