In Reaktion auf den hybriden Angriff auf den Flughafen Leipzig/Halle hat eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes erklärt: »Die Anzahl der erteilten C-Visa für russische Staatsangehörige zum Urlaub in der Europäischen Union ist zu hoch.« (Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2800710) Ein C-Visum wird ausgestellt für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen und gilt für den gesamten Schengenraum. Hintergrund ist, dass einer der Verdächtigen mit einem italienischen EU-Visum für Touristen eingereist sein soll. (https://www.zeit.de/politik/ausland/2026-09/russland-anschlag-flughafen-leipzig-halle-touristenvisum-italien)
Die Visumsvorschriften für russische Staatsangehörige sind durch die EU seit September 2022 in drei Schritten verschärft worden (https://commission.europa.eu/topics/eu-solidarity-ukraine/eu-sanctions-against-russia-following-invasion-ukraine/visa-measures_de). 2023 ging die Visavergabe um ein Viertel zurück. Seitdem ist sie aber wieder gestiegen und lag 2025 über dem Wert von 2022, wie Grafik 1 zeigt. Etwa drei Viertel der erteilten Visa sind Touristenvisa. Auf den Plätzen zwei und drei bei der Häufigkeit der Vergabe an russische Staatsangehörige stehen Visa für Familienbesuche und Geschäftsreisen.
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