Von Rainer Wedde
Zusammenfassung
Obwohl die russische Verfassung von 1993 das Recht auf einen alternativen Zivildienst vorsieht, verabschiedete das russische Parlament erst im Sommer 2002 ein Zivildienstgesetz, das 2004 in Kraft trat. Für die genaue Organisation des Zivildienstes zeichnet der Präsident verantwortlich, der diese Aufgabe weitgehend dem Arbeitsministerium übertragen hat. In Anbetracht der früheren, unklaren Rechtslage ist das Gesetz ein großer Schritt nach vorn. Allerdings sind einige Regelungen zu kritisieren: So übersteigt die Dauer des Zivildienstes die des Wehrdienstes unverhältnismäßig stark. Das exterritoriale Prinzip erschwert es, ausreichend geeignete Stellen zur Verfügung zu stellen. Derzeit wird in der Staatsduma eine Gesetzesinitiative diskutiert, mit der die Ableistung des Zivildienstes auch in der Heimatregion ermöglicht werden soll.