(Präambel)
Wir, das vereinte Volk Usbekistans:
[…]
bestreben, die freundschaftlichen Beziehungen Usbekistans zur Weltgemeinschaft, insbesondere zu den Nachbarstaaten, auf der Grundlage von Zusammenarbeit, gegenseitiger Unterstützung, Frieden und Harmonie zu stärken und auszubauen,
intendieren, ein menschenwürdiges Leben für die Bürger, interethnische und interreligiöse Harmonie, Wohlergehen und Wohlstand des multinationalen Landes Usbekistan zu gewährleisten,
[…]
Artikel 1
Usbekistan ist ein souveräner demokratischer, rechtlicher, sozialer und säkularer Staat mit einer republikanischen Regierungsform.
[…]
Artikel 18
Die Republik Usbekistan verfolgt eine friedliche Außenpolitik, die auf eine umfassende Entwicklung der bilateralen und multilateralen Beziehungen zu Staaten und internationalen Organisationen gerichtet ist.
Die Republik Usbekistan kann Bündnisse eingehen, Staatenbündnissen und anderen zwischenstaatlichen Institutionen beitreten oder aus ihnen austreten, auf der Grundlage der höchsten Interessen des Staates, des Volkes, seines Wohlergehens und seiner Sicherheit.
Artikel 28
Jede Person, die beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, gilt als unschuldig, bis ihre Schuld in einem öffentlichen Verfahren nach dem gesetzlich vorgeschriebenen und durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellten Verfahren nachgewiesen ist.
Der angeklagten Person soll jede Gelegenheit für ihre Verteidigung gegeben werden.
Alle Zweifel an der Schuld werden zugunsten des Verdächtigen, des Beschuldigten, des Angeklagten oder des Verurteilten ausgeräumt, wenn die Möglichkeiten, sie zu beseitigen, ausgeschöpft sind.
Ein Verdächtiger, Beschuldigter oder Verurteilter ist nicht verpflichtet, seine Unschuld zu beweisen, und kann jederzeit von seinem Recht zu schweigen Gebrauch machen.
Niemand ist verpflichtet, gegen sich selbst oder seine nahen Angehörigen auszusagen.
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Artikel 42
Jede Person hat das Recht auf menschenwürdige Arbeit, auf freie Wahl des Berufs und der Beschäftigung, auf günstige Arbeitsbedingungen, die den Erfordernissen der Sicherheit und der Hygiene entsprechen, auf gerechte Entlohnung für die geleistete Arbeit ohne jegliche Diskriminierung, die nicht unter dem festgesetzten Mindestlohn liegen darf, sowie das Recht auf Schutz bei Arbeitslosigkeit in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise.
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Artikel 47
Jeder hat das Recht auf eine Unterkunft.
Niemandem darf seine Unterkunft entzogen werden, es sei denn durch Gerichtsbeschluss und in Übereinstimmung mit dem Gesetz. […]
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Artikel 51
Die Bürger haben das Recht, auf staatliche Kosten und auf Wettbewerbsbasis eine Hochschulausbildung in staatlichen Bildungseinrichtungen zu erhalten.
Die Hochschuleinrichtungen haben das Recht auf akademische Freiheit, Selbstverwaltung, Freiheit der Forschung und Lehre in Übereinstimmung mit dem Gesetz.
Artikel 67
Der Staat sorgt für ein günstiges Investitions- und Geschäftsklima.
Die Unternehmer haben in Übereinstimmung mit dem Gesetz das Recht, jede Tätigkeit auszuüben und ihre Richtung unabhängig zu wählen.
Die Einheit des Wirtschaftsraums und der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Arbeitskräften und Geldmitteln werden im Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan gewährleistet.
Monopolistische Tätigkeiten werden gesetzlich geregelt und begrenzt.
Artikel 76
[…]
Die Ehe beruht auf den traditionellen Familienwerten des usbekischen Volkes, der freien Zustimmung und der Gleichberechtigung der Eheschließenden.
Der Staat schafft die sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für die volle Entfaltung der Familie.
Artikel 106
[…]
Der Präsident der Republik Usbekistan wird von den Bürgern der Republik Usbekistan in allgemeiner, gleicher und direkter Wahl in geheimer Abstimmung für die Dauer von sieben Jahren gewählt. […]
Artikel 133
[…]
Die Bürger und juristischen Personen haben das Recht, beim Verfassungsgericht der Republik Usbekistan eine Beschwerde über die Vereinbarkeit des vom Gericht in einem bestimmten Fall angewandten Rechts mit der Verfassung einzureichen, wenn dessen Prüfung vor Gericht abgeschlossen ist und alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden.
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Inoffizielle Übersetzung aus dem Englischen von Richard Schmidt
Quelle: National Database of Legislation of the Republic of Uzbekistan (https://lex.uz/docs/6451070, https://lex.uz/docs/4032775, zuletzt aufgerufen am 26.05.2023)