Der Zivilschutz in Polen als Element der staatlichen Krisenvorsorge

Von Jens Boysen (Civitas University, Warschau)

Zusammenfassung
Im Kontext der seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 entstandenen verschärften Bedrohungslage für Polen hat der polnische Staat systematisch die Vergrößerung und Modernisierung seiner Streitkräfte vorangetrieben. Dies geschah sowohl unter der nationalkonservativen Regierung, die von der Partei Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość – PiS) geführt wurde (2015–2023), als auch unter der von der Bürgerplattform (Platforma Obywatelska – PO) angeführten liberalen Koalition (seit 2023). Die Verstärkung der Reserve durch die militärische Ausbildung von Bürgern, die bislang von der Pflicht zur Landesverteidigung nicht erfasst wurden, sowie regelmäßige Wehrübungen bilden dabei das zentrale Bindeglied zwischen Armee und Zivilbevölkerung. Allerdings besteht auch im rein zivilen Bereich der Bedarf an verstärkter Vorbereitung der Bevölkerung auf mögliche Gefahrensituationen, einschließlich der Befähigung zu Formen des Selbstschutzes. Wie in den meisten Ländern spricht man hier vom Zivilschutz bzw. von der Zivilverteidigung. Dieser Bereich ist Teil des nationalen Verteidigungssystems (als sogenanntes nichtmilitärisches Subsystem), jedoch liegt die Federführung dieser rein defensiven Strukturen nicht beim Verteidigungs-, sondern beim Innenministerium als höchster ziviler Behörde.

Organisatorische und rechtliche Entwicklung bis 2022

Der Zivilschutz bzw. die Zivilverteidigung entwickelte sich in allen Ländern im 20. Jahrhundert vor allem in Reaktion auf die moderne Massenkriegsführung und die durch den Fortschritt der Waffentechnologien immer stärkere Einwirkung militärischer Handlungen auf die Zivilbevölkerung. Insbesondere der Luftkrieg (Bombenkrieg), der die Grenze zwischen Militär und zivilem Bereich zunehmend verwischte, führte zur Gründung entsprechender Organisationen, in denen unter der Aufsicht der Regierung die Kommunalverwaltungen und die Bürger selbst konkrete Maßnahmen zur Information, Vorsorge und Reaktion auf Kriegseinwirkungen übten und ggf. durchführten. In Friedenszeiten traten analoge Vorbereitungen mit Blick auf Naturkatastrophen oder technische Unfälle hinzu. Im kommunistischen Polen entwickelte sich der Zivilschutz ab 1944 zunächst in Form der Gebiets-Luftverteidigung (Terenowa Obrona Przeciwlotnicza – TOPL). 1965 wurde diese in die Territoriale Landesverteidigung (Obrona Terytorialna Kraju – OTK) integriert und in das sogenannte Inspektorat der Allgemeinen Selbstverteidigung (Inspektorat Powszechnej Samoobrony – IPS) umgewandelt. Hauptgrundlage des Verteidigungssystems der Volksrepublik Polen war das 1967 verabschiedete Gesetz über die allgemeine Pflicht zur Verteidigung der [Volks-]Republik Polen (Ustawa o powszechnym obowiązku obrony Rzeczypospolitej Polskiej), das auch den Zivilschutz regelte.

1973 wurde ein spezielles System der Landeszivilverteidigung (Obrona Cywilna Kraju) eingerichtet, das großenteils schon dieselben Aufgaben hatte wie das heutige System. Der Dienst in dieser Organisation wurde – vergleichbar dem Technischen Hilfswerk (THW) in der Bundesrepublik Deutschland – als Äquivalent zum regulären Wehrdienst betrachtet und war somit eine Art Ersatzdienst. Daher bildeten Reservisten der Armee und der Bürgermiliz (Polizei) die personelle Hauptbasis der Zivilverteidigung; zudem waren anders als heute in ihrem Aufgabenspektrum für den Kriegsfall auch militärische Abwehrfunktionen vorgesehen.

Nach 1989 kam es im nunmehr demokratischen Polen zu mehreren Veränderungen bezüglich dieser Thematik. 1991 ratifizierte Polen das Erste Zusatzprotokoll von 1977 zur Genfer Konvention von 1949, das den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte regelt. Unter anderem sieht es eine zivile Oberleitung des Zivilschutzes vor, so dass dieser in Polen 1997 dem Bereich des Innenministeriums zugeordnet wurde. Dies erfolgte als Teil der Anpassung des Landes an die westlichen Rechtsstandards und auch als Bestandteil seines Vorbeitrittsprozesses zur EU. Über die konkrete Organisation des Zivilschutzes selbst wurde viele Jahre lang diskutiert, um ihn stabiler und leistungsfähiger zu machen; generell wurde neben seiner Zuordnung zu einer zivilen Behörde (dem Innenministerium) auch eine Dezentralisierung angestrebt. Teilweise orientierte sich diese Diskussion an deutschen und französischen Vorbildern. Im Gefolge der Gebietsreform von 1999 wurde anstelle des Innenministers der Oberkommandant der Staatlichen Feuerwehr (Komendant Główny Państwowej Straży Pożarnej) zum Chef der Landeszivilverteidigung ernannt, weil die etablierten Strukturen der Feuerwehr am besten dazu geeignet schienen, als Basis für ein landesweites gegliedertes System dieser Art zu dienen. Dieses wurde als Landesweites Rettungs- und Löschsystem (Krajowy System Ratowniczo-Gaśniczy – KSRG) bezeichnet; es konnte aber die bestehenden Effizienzmängel nicht beheben.

2007 wurde die bis heute gültige Struktur des staatlichen Krisenmanagements (Zarządzanie Kryzysowe) eingeführt, das zumindest Teile des Zivilschutzes abdeckte. Demzufolge liegt die Leitung auf nationaler Ebene bei der sogenannten Regierungsgruppe für Krisenmanagement (Rządowy Zespół Zarządzania Kryzysowego) unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten. Weitere Mitglieder sind die Minister des Inneren, des Äußeren, für Verteidigung sowie für die Geheimdienste. Ausführendes Organ dieser Gruppe ist das Regierungszentrum für Sicherheit (Rządowe Centrum Bezpieczeństwa). Analog zur nationalen Ebene liegt die Leitung auf den unteren Verwaltungsebenen bei den Woiwoden (für die 16 Woiwodschaften), den Landräten der Kreise sowie den Bürgermeistern und Stadtpräsidenten der Städte bzw. den Gemeindevorstehern der Landgemeinden, die von entsprechenden lokalen Strukturen für das Krisenmanagement unterstützt werden. Manche polnischen Experten betrachten auch die Aufstellung der Truppen der Territorialverteidigung (Wojska Obrony Terytorialnej – WOT) im Jahre 2017 als wesentliche faktische Stärkung der Zivilverteidigung. Diese Einheiten sind zwar Teil der Streitkräfte zur militärischen Sicherung des Staatsgebiets im Kriegsfall, ihnen sind aber im Frieden ausdrücklich Aufgaben wie die Bekämpfung von Naturkatastrophen und anderen nichtmilitärischen Notständen, der Schutz staatlichen und privaten Eigentums sowie Rettungs- und Suchaktionen zugewiesen. So waren sie beispielsweise während der Covid-19-Pandemie mit der Unterstützung der staatlichen Schutzmaßnahmen betraut.

Entstehung und Charakter der aktuellen Regelung

Einen entscheidenden Schub erfuhr das Thema des Zivilschutzes dann wie angedeutet durch die Eskalation der europäischen Sicherheitslage im Februar 2022. Das neue Gesetz über die Verteidigung des Vaterlandes (Ustawa o obronie Ojczyzny) vom 11. März 2022 (in Kraft seit dem 23. April 2022) vereinheitlichte und reformierte die Militärgesetzgebung grundlegend, um die Armee zu modernisieren und die Verteidigungsfähigkeit des Staates den neuen Gegebenheiten anzupassen. Dabei wurde zwar auch die Zivilverteidigung als Bereich der nationalen Sicherheit genannt, jedoch wurde sie im Gesetz selbst ausgeklammert, da sie separat, d. h. formal getrennt von den Angelegenheiten der Armee geregelt werden sollte. Diese Entscheidung wurde von vielen Experten kritisiert, da so zeitweilig eine rechtliche Lücke entstand und die bestehenden organisatorischen Mängel weiter auf eine Verbesserung warteten. Daher wurde an dieser Aufgabe in der Folgezeit über den Regierungswechsel von 2023 hinweg mit hohem Druck gearbeitet. Dies mündete schließlich im Gesetz über den Bevölkerungsschutz und die Zivilverteidigung (Ustawa o Ochronie Ludności i Obronie Cywilnej) vom 5. Dezember 2024 (in Kraft seit dem 1. Januar 2025). Die begriffliche Unterscheidung von »Bevölkerungsschutz« und »Zivilverteidigung« hat vor allem formalrechtliche Bedeutung: Erstere betrifft die grundsätzlich nichtmilitärischen Herausforderungen im Friedensfall, letztere die im Kriegsfall zu erwartenden primär militärischen Bedrohungen für die Bevölkerung, wobei die konkreten Gegenmaßnahmen ähnlich sein können. Entscheidend ist, dass bei Feststellung des Verteidigungsfalles die Organe des Bevölkerungsschutzes – d. h. diejenigen, die oben im Kontext des Krisenmanagements genannt wurden –, automatisch zu Organen der Zivilverteidigung werden. Dies wird mit Sicherheit unter anderem eine engere Abstimmung mit den Streitkräften zur Folge haben (zivil-militärische Zusammenarbeit) als in Friedenszeiten. Allerdings wirkt das Verteidigungsministerium auch jetzt schon beratend an der Ausarbeitung der entsprechenden Planungen mit. Zugleich wurde im Dezember 2024 eine neue Regierungsgruppe für Bevölkerungsschutz (Rządowy Zespół Ochrony Ludności) aufgestellt, die mit der Regierungsgruppe für Krisenmanagement kooperiert.

Weitere wichtige Rechtsdokumente sind die Verordnung des Ministerrats über die spezifischen Inhalte des Programms für Bevölkerungsschutz und Zivilverteidigung vom 23. Januar 2025 (Rozporządzenie Rady Ministrów z dnia 23 stycznia 2025 r. w sprawie szczegółowej zawartości Programu Ochrony Ludności i Obrony Cywilnej) sowie der Beschluss des Ministerrats zur Bestätigung des Programms für Bevölkerungsschutz und Zivilverteidigung für die Jahre 2025–2026 (Uchwała Rady Ministrów w sprawie zatwierdzenia Programu Ochrony Ludności i Obrony Cywilnej na lata 2025–2026) vom 27. Mai 2025. Das genannte Programm (kurz auch »Program OLiOC« genannt) entstand auf der Grundlage von Artikel 156 des Gesetzes und beschreibt die konkreten regierungsamtlichen Planungen und Maßnahmen des Zivilschutzes. Es tritt an die Stelle der seit 2007 als Plan der Zivilverteidigung (Plan Obrony Cywilnej) bezeichneten Planstruktur für die verschiedenen Arbeitsebenen dieses Bereichs. Nach dem aktuellen zweijährigen Programm, das vor allem der detaillierten Feststellung des Ist-Zustands, der Qualifizierung der verantwortlichen Organe und der Sensibilisierung der Bevölkerung dient, sollen die Folgeprogramme für jeweils vier Jahre festgelegt und jährlich in einer Höhe von ca. 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aus dem Staatshaushalt finanziert werden. Für 2025 und 2026 sind insgesamt 17,2 Mrd. Zloty (ca. 4,07 Mrd. Euro) vorgesehen. Dem vom Innenministerium vorbereiteten Programm müssen jeweils das Verteidigungsministerium sowie der Vorsitzende des Ausschusses für gemeinnützige Angelegenheiten (Komitet do spraw Pożytku Publicznego) zustimmen.

Laut dem Gesetz über den Bevölkerungsschutz und die Zivilverteidigung, Artikel 2, besteht der Zweck des Bevölkerungsschutzes in der »Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung durch den Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen, ihres Eigentums, darunter ihrer Tiere, der zur Befriedigung des lebensnotwendigen Bedarfs unentbehrlichen Infrastruktur, von Kulturgütern und der Umwelt angesichts von Bedrohungen«. Als solche werden die schon erwähnten Faktoren wie Naturkatastrophen, andere Unfälle bzw. Kriegseinwirkungen angeführt. Das auf dem Gesetz basierende Program OLiOC für 2025–2026 spricht eindeutig davon, dass es in den Vorjahren an einem einheitlichen und funktionierenden System des Bevölkerungsschutzes und der Zivilverteidigung gefehlt habe und dass daher das strategische Hauptziel der neuen Regelung im Aufbau eines solchen Systems bestehe, nicht zuletzt durch die Schaffung und Sicherung der dafür notwendigen materiellen, personellen und organisatorischen Ressourcen auf allen Ebenen dieses Systems. Als zentrale Schritte dazu nennt das Gesetz in Artikel 4 unter anderem

  • die Vorbereitung der öffentlichen Organe auf die Umsetzung der entsprechenden Aufgaben,
  • die Vorbereitung der Bevölkerung auf ein »angemessenes Verhalten« in Gefahrensituationen,
  • die Definition der konkreten Aufgaben selbst wie Gefahrenabschätzung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungen, Kulturgutsicherungen usw.

Die administrative Basis für den Bevölkerungsschutz und die Zivilverteidigung bilden

  • die Organe der regionalen Selbstverwaltung – das Innenministerium als oberste Leitungsbehörde sowie auf den untergeordneten Ebenen die Woiwoden, Landräte und Bürgermeister bzw. Gemeindevorsteher,
  • andere Organe wie die Marschälle (Parlamentspräsidenten) der Woiwodschaften.

Diese bedienen sich gemäß Artikel 17 des Gesetzes zur Erfüllung ihrer Aufgaben 39 staatlicher bzw. halbstaatlicher Institutionen wie des Regierungszentrums für Sicherheit, der Einheiten der Staatlichen Feuerwehr, der Freiwilligen und Betriebsfeuerwehren (ochotnicze bzw. zakładowe straże pożarne), regionaler Rettungsdienste, verschiedener staatlicher Inspektionen, wissenschaftlicher Institute, des Nationalen Gesundheitsfonds (Narodowy Fundusz Zdrowia – NFZ), des Polnischen Roten Kreuzes (Polski Czerwony Krzyż – PCK) usw. Darüber hinaus erlaubt Artikel 19 auch die Zusammenarbeit dieser staatlichen mit gemeinnützigen und nichtstaatlichen Organisationen aus Bereichen wie Risikoeinschätzung, Bevölkerungsschutz, humanitäre Hilfe oder Beratungsleistungen.

Die prophylaktischen Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung (ggf. auch für spezifische Bevölkerungsgruppen, z. B. Kinder und Jugendliche) umfassen insbesondere

  • Information und Aufklärung über potenzielle Gefahren,
  • Schulungen für die selbständige Vorbereitung der Bürger,
  • im Bedarfsfall Warnung und Ausgabe von Instruktionen,
  • ggf. Evakuierung und medizinische Versorgung der Bevölkerung,
  • Maßnahmen zur Sicherung von Kulturgütern,
  • Bereitstellung von Schutzräumen.

Für Evakuierungen erstellt beispielsweise gemäß Artikel 39–41 der Direktor des Regierungszentrums für Sicherheit in Absprache mit dem Chef des Generalstabs der Polnischen Armee einen Eventualplan. Analog hierzu wird gemäß Artikel 45 unter Federführung des für kulturelle Angelegenheiten und das nationale Kulturerbe zuständigen Ministers ein Landesplan für Kulturgüterschutz (Krajowy plan ochrony dóbr kultury) ausgearbeitet.

Zum Zweck einer weiteren Präzisierung und Planung eines Aktionsplans listet das Program OLiOC für 2025–2026 im Abschnitt 4.2 sechs konkrete Aufgabenbereiche auf:

  • Bereitstellung von Gebäuden für den kollektiven Schutz,
  • Logistik und organisatorische Sicherung der Organe des Bevölkerungsschutzes,
  • Ausrüstung und Versorgung der Organe des Bevölkerungsschutzes,
  • Bildung und Schulung sowie Forschung,
  • Sicherung der Kommunikations- und Alarmsysteme,
  • Aufstellung und personelle Sicherung eines Korps der Zivilverteidigung (Korpus Obrony Cywilnej).

In diesem Zusammenhang sollen unter anderem 17.000 Objekte, 300.000 Personen und 40.000 Fahrzeuge in einem speziellen Verzeichnis für die Zivilverteidigung (Ewidencja Obrony Cywilnej) für den Bedarfsfall vorgemerkt werden, um dann schnell mobilisiert werden zu können.

Die Finanzierung der Zivilverteidigung erfolgt aus dem Staatshaushalt (vor allem für das Program OLiOC), den Haushalten der anderen verantwortlichen Organe der regionalen Selbstverwaltung (Gebietskörperschaften) und durch Einzahlungen der zum Staatsschatz (Skarb Państwa) gehörenden staatlichen Großbetriebe. Die staatlichen Verwaltungsorgane können für diese Aufgaben auch Gelder aus dem Fonds für die Modernisierung der öffentlichen Sicherheit und des Bevölkerungsschutzes (Fundusz Modernizacji Bezpieczeństwa Publicznego i Ochrony Ludności) erhalten.

Öffentliche Informationsarbeit zum Zivilschutz

Neben verschiedenen Schulungsangeboten auf regionaler und kommunaler Ebene verbreitet die Regierung vor allem schriftliche Informationen zur Vorbereitung auf mögliche Ausnahmesituationen. Hierzu hat das Regierungszentrum für Sicherheit bereits mehrere Materialien für die Bevölkerung herausgegeben. Nach der Broschüre »Sei bereit! Ein Ratgeber für Zeiten von Krise und Krieg« (Bądź gotowy! Poradnik na czas kryzysu i wojny) von 2022 kam 2025 als eine Art erweiterte und aktualisierte Version der »Ratgeber für Sicherheit« (Poradnik Bezpieczeństwa) heraus (siehe Rubrik »Dokumentation«). Dieses 54 Seiten starke Handbuch wurde vom Regierungszentrum für Sicherheit gemeinsam mit dem Innen- und dem Verteidigungsministerium herausgegeben, was seinen regierungsamtlichen Charakter unterstreicht. Dies spiegelt sich auch optisch auf dem Titelblatt wider, wo eine Gruppe von Bürgern verschiedener Altersgruppen von einem Feuerwehrmann und einem Soldaten eingerahmt werden. Die Broschüre wurde in einer Auflage von 17 Millionen Exemplaren gedruckt und im Dezember 2025 und Januar 2026 an alle polnischen Haushalte verschickt; außerdem ist sie online zugänglich. In ihr wird die zunehmende Bedrohungslage des Landes – aus militärischen wie nichtmilitärischen Gründen – konstatiert und zugleich die Notwendigkeit betont, dass sich alle Bürger im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Notfallsituationen vorbereiten, da die staatlichen Organe nur die Grundstrukturen der Sicherheit bereitstellen könnten. Ausdrücklich wird Bezug auf die (so in Deutschland nicht bestehende) gesetzliche Pflicht aller Bürger zur Landesverteidigung unabhängig von ihrem spezifischen Status genommen und werden vor allem Personen im wehrpflichtigen Alter vor einer entsprechenden Pflichtverletzung gewarnt. Darauf folgt eine Beschreibung der Rollen der verschiedenen staatlichen Einrichtungen im Krisenfall und werden die Leser dazu aufgefordert, sich und ihr Umfeld so früh wie möglich, also noch vor dem Eintritt einer Gefahrensituation, vorzubereiten, unter anderem durch Orientierung über die Sicherheitsstrukturen in der Umgebung, Vernetzung mit den Nachbarn oder ein Engagement in thematisch naheliegenden Organisationen wie der Freiwilligen Feuerwehr bzw. in einem Ehrenamt. Letztlich wird hier eine intakte Nachbarschaftsstruktur als Basis für ein mögliches zukünftiges Zusammenwirken im Krisenfall beschrieben. In diesem Kontext wird auch auf die Möglichkeit für alle (Erwachsenen) hingewiesen, an kostenlosen Verteidigungsschulungen der Armee teilzunehmen. Den Hauptteil der Broschüre nehmen Hinweise für das Verhalten in Risikosituationen ein, betrachtet werden Aspekte wie Alarmsignale, Evakuierungen, Schutzräume, Brände, Überflutungen, Stromausfälle, Luft- oder ABC-Angriffe, terroristische Anschläge und Cyberattacken bis zu Erster Hilfe. Am Ende haben die Nutzer die Möglichkeit, einen individuellen Krisenplan anzulegen. Unter dem Stichwort »Evakuierung« wird unter anderem jener Gegenstand beschrieben, der in der öffentlichen Diskussion zum bekanntesten Symbol dieser Krisenplanung geworden ist, nämlich der »Evakuierungsrucksack« (plecak ewakuacyjny), der für jedes Familienmitglied vorbereitet werden soll. Er war auch schon in der Vorgängerpublikation »Sei bereit!« besprochen worden; enthalten sollte dieser Rucksack (oder eine Tasche) technischen Grundbedarf wie eine Taschenlampe, ein Taschenmesser und ein Kurbelradio, Schreibmaterial, Medikamente und Verbandszeug, haltbare Essensvorräte, Wasser bzw. eine Filteranlage, Toilettenpapier, Kohletabletten, Ersatzkleidung, einen Regenschutz, einen Schlafsack, Bargeld, Batterien und/oder eine Powerbank usw.

Über die Wirkung des »Ratgebers für Sicherheit« führte im April 2026 das bekannte Meinungsforschungsinstitut CBOS eine Umfrage durch, deren Ergebnisse im »CBOS Flash Nr. 13/2026« veröffentlicht wurden (siehe Rubrik »Umfragen«). Auf die Frage, ob sie die Broschüre tatsächlich erhalten hätten, antworteten nur 74 Prozent positiv, während 22 Prozent dies verneinten. Dabei waren die negativen Antworten in den östlichen Woiwodschaften häufiger als im Westen und auch im Raum Warschau, obwohl die Regierung im Vorfeld den Osten Polens als eher stärker bedroht bezeichnet hatte (z. B. durch hybride Angriffe aus Belarus und Russland) und daher diese geringe Lieferquote als peinlich bewertet werden müsste. Von denjenigen Personen, die das Dokument erhalten hatten, gaben 78 Prozent an, es ganz oder teilweise gelesen zu haben; einige Probanden erwogen, dies noch zu tun, während zehn Prozent angaben, dies »sicher nicht« tun zu wollen. Danach befragt, ob sie durch die in der Broschüre enthaltenen Informationen ein verbessertes Sicherheitsgefühl bekommen hätten, antworteten 56 Prozent mit »eher nicht« oder »eindeutig nicht«, hingegen 38 Prozent mit »eher ja« oder »eindeutig ja«. Dabei seien positive Antworten häufiger von Frauen sowie Anhängern der aktuellen Regierungskoalition gekommen, negative häufiger von Männern bzw. Unterstützern der nationalkonservativen Opposition, was die Vermutung nahelegt, dass die erfragte subjektive Wahrnehmung in gewissem Maße von politischen Präferenzen beeinflusst wird. Die abschließende Frage von CBOS, ob bzw. welche konkreten Schritte die Rezipienten des »Ratgebers für Sicherheit« infolge dieser Lektüre unternommen hätten, ergab, dass 25 Prozent eine Notfallausrüstung vorbereitet, 19 Prozent Essensvorräte angelegt, 13 Prozent die Evakuierungswege für ihre Wohnung geprüft, elf Prozent an Schulungen teilgenommen und zehn Prozent ihre Wohnung technisch auf Krisen vorbereitet hätten, wobei 23 Prozent unterstrichen, sie hätten diese Maßnahmen unabhängig von der Broschüre durchgeführt. 41 Prozent gaben an, bisher gar nichts für die Krisenvorsorge getan zu haben.

Schutzräume als zentraler Bestandteil der staatlichen Gefahrenvorsorge

Der wohl greifbarste und in den polnischen Medien in den letzten Jahren am häufigsten thematisierte Aspekt von Bevölkerungsschutz und Zivilverteidigung ist der Stand der Dinge bei den Schutzräumen. Zum ersten Mal seit über 30 Jahren ist ein militärischer Angriff auf Polen wieder eine theoretische Möglichkeit, für die man sich wappnen muss. Und in einem hypothetischen Angriffsfall wären die Evakuierung und Unterbringung der Zivilbevölkerung sehr wahrscheinlich die wichtigsten großflächig durchzuführenden Maßnahmen. Wie fast überall in Europa wurde die im Kalten Krieg dafür vorgehaltene Infrastruktur nach 1990 auch in Polen weitgehend vernachlässigt, was sich – ebenfalls analog zu anderen Ländern – in einem sehr mangelhaften Ist-Zustand widerspiegelt. Einem im Program OLiOC für 2025–2026 zitierten Bericht der Obersten Kontrollkammer (Naczelna Izba Kontroli – NIK) vom März 2024 zufolge hätten im Jahre 2021 im Bedarfsfall nur vier Prozent der polnischen Bevölkerung in irgendeiner als »Schutzraum« zu bezeichnenden Örtlichkeit Zuflucht nehmen können. Unter den einzelnen Woiwodschaften schwankte dieser Wert zwischen neun Prozent in der Woiwodschaft Westpommern (województwo pomorze zachodnie) und 0,3 Prozent in der Woiwodschaft Oppeln (woj. opolskie). Im Zuge der Vorbereitung des neuen Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und die Zivilverteidigung erstellte 2023 die Hauptkommandantur der Staatlichen Feuerwehr, die auf diesem Gebiet nach wie vor eine wichtige beratende und planerische Rolle spielt, einen weiteren Bericht über als Schutzräume geeignete Orte in Polen. Aus diesem ging hervor, dass lediglich folgende Kapazitäten vorhanden waren:

  • 1.700 vollwertige Schutzräume (schrony),
  • 7.800 »Verstecke« bzw. »Zufluchten« (ukrycia),
  • 223.000 lediglich provisorisch nutzbare Örtlichkeiten (miejsca doraźnego schronienia), die oft in Hauskellern lagen und technisch meist unzureichend waren.

Dieser alarmierende Befund war der Ausgangspunkt für die entsprechenden Planungen im Rahmen des neuen Gesetzes und anderer Rechtstexte. Bereits kurz nach der Annahme des Gesetzes erließ am 26. Februar 2025 das Innenministerium eine Verordnung über die Kriterien der Einstufung von Gebäuden oder Teilen davon als Schutzbauten (Rozporządzenie w sprawie kryteriów uznawania obiektów budowlanych albo ich części za budowle ochronne). »Schutzbauten« (budowla ochronne) ist der offizielle Oberbegriff für alle in diesem Zusammenhang erfassten Räumlichkeiten, die im Folgenden näher klassifiziert wurden. Die zugrunde gelegte Definition verlangte, dass solche Räumlichkeiten – in verschiedenen Leistungsstufen – zum Schutz vor Naturkatastrophen, Terrorangriffen und Kriegshandlungen geeignet sowie widerstandsfähig gegen starke Winde, Splitter, Geschosse, Gammastrahlen, Feuer, Schockwellen, die Einwirkung chemischer, biologischer oder radioaktiver Substanzen sowie Erschütterungen sein sollten. Hinzu kam, mit erheblicher Bedeutung für Haftungsfragen, die Bestimmung, dass die jeweils zuständigen Personen (Eigentümer, Nutzer u. a.) diese Schutzräume regelmäßig warten und ggf. verstärken und ausrüsten sollten.

Weitere Festlegungen und Regeln zu diesem Thema waren Gegenstand der folgenden Rechtsakte:

  • Verordnung des Ministerrats über die Bedingungen für die Ausweisung öffentlicher Gebäude, in denen Schutzräume vorgehalten werden (Rozporządzenie Rady Ministrów w sprawie szczegółowych warunków wyznaczania budynków użyteczności publicznej, w których zapewnia się budowle ochronne) vom 31. Juli 2025,
  • Verordnung des Ministers für Innere Angelegenheiten und die Verwaltung bezüglich der technischen Voraussetzungen für Schutzbauten sowie der technischen Bedingungen ihrer Nutzung und Lage (Rozporządzenie Ministra Spraw Wewnętrznych i Administracji w sprawie warunków technicznych dla budowli ochronnych oraz warunków technicznych ich użytkowania i usytuowania) vom 4. November 2025.

Aus dieser Gesetzgebungsarbeit resultieren folgende wichtige Definitionen und Kriterien:

  • Schutzräume i. e. S. (schrony) müssen massiv gebaut, hermetisch abgeschlossen und mit einer Luftfilteranlage ausgestattet sein. Diese Merkmale fehlen tendenziell bei den »Zufluchten« (ukrycia), die daher nur begrenzten bzw. vorübergehenden Schutz bieten.
  • Die allenfalls behelfsmäßig nutzbaren Noträume (miejsca doraźnego schronienia) sollen in der zukünftigen Krisenplanung vollständig durch höherwertige Schutzräume ersetzt werden.
  • Bei ausgewiesenen Schutzräumen oder der Planung neuer Gebäude wird i. d. R. von einer ganz oder teilweise unterirdischen Lage dieser Räumlichkeiten ausgegangen.
  • Es wurden mehrere Kategorien für die Widerstandsfähigkeit (inkl. Feuerfestigkeit usw.) verschiedener Bauten definiert, beginnend bei der schwächsten Kategorie U-1 (für ukrycie-1) über U-2, U-3, S-1 und S-2 bis zur stärksten S-3 (für schron-3).
  • Die angestrebte Aufnahmekapazität beträgt für Räume der Kategorie U-3 3.000 Personen, für die anderen Kategorien entsprechend weniger.
  • Bei (vor allem öffentlichen) Neubauten ist diese Schutzfunktion von vornherein zu berücksichtigen.

Die öffentliche Hand hat somit nicht nur die Aufsicht über diesen Bereich der Krisenvorsorge, sondern muss auch beispielhaft mit eigenen Investitionen und Planungen vorangehen. So waren etwa in der Hauptstadt Warschau 2025 noch keine im Sinne der zitierten Verordnungen qualifizierten Schutzbauten vorhanden. Im April 2026 hat nun Stadtpräsident Rafał Trzaskowski 30 öffentliche Stätten als »entstehende« Schutzräume ausgewiesen, vor allem in U-Bahn-Stationen und Schulen, die jetzt nach und nach verstärkt und je nach Bedarf gezielt ausgerüstet werden sollen. Außer den baulichen Eigenschaften dieser Stätten spielt das städtische Eigentum eine Rolle, da hier die Stadtverwaltung weisungsbefugt ist und sozusagen auch technische Experimente durchführen kann.

Diskussion und Einschätzungen der staatlichen Aktivitäten auf dem Gebiet Bevölkerungsschutz und Zivilverteidigung

Bisher ist keine nennenswerte Diskussion um die Neugestaltung des Bereichs Bevölkerungsschutz und Zivilverteidigung erkennbar, außer womöglich im Rahmen des allgemeinen Wettstreits der politischen Lager um den Ruf, am meisten für die nationale Sicherheit zu tun. Das Budget war nicht umstritten, und die zivil-militärische Zusammenarbeit befindet sich in Polen ohnehin auf einem hohen Niveau. Abzuwarten bleibt, wie vor allem den Kommunen die Finanzierung der lokalen Strukturen gelingt, einschließlich von Anreizen für private Bauherren, und ob bzw. wann sich die großen Lücken im System schließen lassen.

Zum Weiterlesen


Logo FSO
Logo DGO
Logo ZOIS
Logo DPI
Logo IAMO
Logo IOS