Folter als Methode in Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine

Von Kateryna Busol (Nationale Universität Kyjiw-Mohyla-Akademie, Kyjiw; British Institute of International and Comparative Law, London)

Die anfänglichen Muster völkerrechtlicher Verbrechen in Russlands Krieg gegen die Ukraine wurden mit der Besetzung der Krym und dem Eindringen in die Ostukraine 2014 deutlich. Die Vollinvasion seit 2022 hat die Anzahl, Schwere und Sichtbarkeit der russischen Verbrechen deutlich gemacht, wie auch den Umstand, dass sie ein Bestandteil der staatlichen Politik Russlands sind, die Ukraine zu unterwerfen und zu zerstören. Unter diesen geplanten Verbrechen sticht Folter mit ihrer genderbedingten Grausamkeit und ihrem Grad der Organisation heraus. Dieser Beitrag analysiert die wichtigsten Muster russischer Folter gegen ukrainische Zivilist:innen und Kriegsgefangene. Neben der rechtlichen Kategorisierung dieser Straftaten werden Wege vorgeschlagen, wie die Täter:innen zur Verantwortlichkeit gezogen werden können.

Folter als Methode

Die Aggression Russlands gegen die Ukraine war seit 2014 von zahlreichen mutmaßlichen Kriegsverbrechen begleitet: Personen wurden gewaltsam verschleppt, getötet, erfuhren Scheinprozesse, Vergewaltigung und andere sexualisierte Gewalt, Deportation und Folter. Bereits in der ersten Phase der russischen Aggression von 2014 bis 2021 waren einige der russischen Verbrechen – etwa eine Verfolgung pro-ukrainischer zivilgesellschaftlicher Aktivist:innen mittels physischer oder psychischer Unterdrückung – Bestandteil eines hemmungslosen Angriffs, der einer staatlichen Politik folgte. Mit dem Beginn der Vollinvasion 2022 hat sowohl die Bandbreite der Verbrechen zugenommen und es gibt auch mehr Beweise für deren Förderung durch die höchsten Ebenen der politischen und militärischen Führung Russlands. Das gilt insbesondere für Folter.

Laut den Vereinten Nationen ist die Folter von Ukrainer:innen durch Vertreter:innen Russlands »weitverbreitet und systematisch«. Eine Prävention wie auch anschließende medizinische Behandlung sind nicht existent. Die UNO-Untersuchungskommission zur Ukraine hat festgestellt, dass »Folter mit dem Gefühl der Straflosigkeit als allgemeine und akzeptable Praxis eingesetzt« wurde. Russische Streitkräfte wenden in allen Gebieten der Ukraine, die sie vorübergehend besetzen, und in allen Haftzentren in Russland, in die gefangene Ukrainer:innen verbracht wurden, die gleichen Folterszenarien an. Zu den sich wiederholenden Foltertechniken gehören Elektroschocks, brutale Gewalt, Strangulierungen, langwährende stresshafte Positionierung, Schlafentzug und Scheinhinrichtungen. Russische Folter ist oft sexualisiert und umfasst Vergewaltigung, Elektroschocks und Schläge auf die Genitalien, Kastration, angedrohte Vergewaltigung und andere Formen sexualisierter Gewalt gegen Inhaftierte oder ihre Verwandten. Folter wird eingesetzt, um zu bestrafen, einzuschüchtern, Geständnisse zu erzwingen oder eine Loyalität zu Russland herzustellen. Russ:innen setzen Folter gegen ukrainische Zivilist:innen und Kriegsgefangene ein, wobei Männer und Frauen aller Altersgruppen betroffen sind. Folter, darunter sexualisierte Folter, wird auch gegen ukrainische Kinder eingesetzt. Die Untersuchungskommission der UN hat das russische Militär, das Personal des Föderalen Diensts für den Strafvollzug (FSIN) und den Föderalen Sicherheitsdienst (FSB) als die Hauptverantwortlichen ausgemacht.

Angesichts ihrer langfristigen zerrüttenden Auswirkungen auf die physische und mentale Gesundheit der Überlebenden ist Folter besonders gefährlich. Sexualisierte Folter kann zu Unfruchtbarkeit führen und anderweitig das Intimleben und familiäre Beziehungen beeinträchtigen. Medizinische, psychologische, reproduktive und andere Hilfe zur Rehabilitation nach erlebter Folter ist eine schwierige und komplexe Aufgabe. Sie erfordert viel Zeit und Aufwand, was inmitten der Verwüstungen durch den Krieg nicht immer möglich ist.

Rechtliche Einordnung

Rechtlich kann Folter auf unterschiedliche Weise eingeordnet werden. Als Verstoß gegen die Regeln und Gebräuche der Kriegsführung kann sie ein Kriegsverbrechen darstellen. Wenn sie im Rahmen eines politisch betriebenen oder systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung ausgeübt wird, kann sie als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden. Wenn sie mit der Absicht begangen wird, eine Gruppe – insgesamt oder teilweise – aufgrund nationaler, ethnischer, rassischer oder religiöser Merkmale zu zerstören, kann Folter ein Merkmal für Völkermord darstellen. Folter kann zudem als ernstliche Verletzung der Menschenrechte gelten. Es besteht darüber hinaus Raum für weitere, komplexere Einstufungen. Jemanden zu zwingen, Zeuge sexuellen Missbrauchs einer anderen Person zu werden, besonders, wenn diese ihm nahesteht, stellt sexualisierte mentale Folter dar.

Sämtliche der genannten Einordnungen sind bei dem bewaffneten russisch-ukrainischen Konflikt von Bedeutung. Die beschriebenen Fälle von misshandelten ukrainischen Zivilist:innen und Kriegsgefangenen können als Kriegsverbrechen durch physische und mentale Folter, unter anderem durch sexualisierte Folter, eingestuft werden. Die Verbreitung und der organisierte Charakter der Misshandlung durch russische Folterkammern und -techniken weisen zudem zunehmend darauf hin, dass Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden sollte. Angesichts zunehmender Belege, dass die Absicht besteht, jedwede Manifestierung einer eigenen nationalen Identität der Ukrainer:innen zu beseitigen, deutet der verbreitete Einsatz von Folter von Ukrainer:innen auf Akte eines Völkermords durch Russland hin.

Die Wege, auf denen für Überlebende von russischer Folter Gerechtigkeit hergestellt werden kann, sind vielfältig. Angesichts der Grausamkeit und der Anzahl der russischen Verbrechen, sollten sämtliche Wege beschritten werden. Wichtig sind hier:

  • Die Ukraine ist für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit die wichtigste Plattform, und handelt dementsprechend. Ukrainische Ermittler:innen und Menschenrechtsaktivist:innen haben zahlreiche Fälle von Folter dokumentiert, die einen Teil der über 180.000 Verfahren darstellen, die es im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine gibt. Selbst mit den besten Technologien und einer ständigen professionellen Weiterentwicklung könnte kein Strafverfolgungssystem der Welt einen derart riesigen Berg von Fällen rechtzeitig und effektiv aufarbeiten. Zur innerstaatlichen Strafverfolgung sollte die Ukraine die wichtigsten Verbrechensmuster herausarbeiten, die die Methoden der russischen Kriegsführung und die Opfer der Gräueltaten am besten veranschaulichen. Die Verfahren in der Ukraine zu Fällen von Folter sollten alle Formen von Folter erfassen, auch Foltermuster wie die Androhung sexualisierter Gewalt oder die Nötigung, die Folter anderer mit anzusehen, die oft übersehen werden. Bei diesen Fällen sollte darüber hinaus der politisch gesteuerte und hierarchisch geförderte Charakter der russischen Folter betont werden. Und es ist zu untersuchen, inwieweit sie auf genozidale Absichten und ein genozidales Vorgehen Russlands hindeuten.
  • Der zweite Ansatz zur Gewährleistung individueller strafrechtlicher Verantwortlichkeit russischer Täter:innen für Folter ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH). In Bezug auf die Situation in der Ukraine hat der IStGH bereits gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die russische Beauftragte für Kinderrechte Maria Lwowa-Belowa Haftbefehle wegen der mutmaßlichen Verschleppung ukrainischer Kinder erlassen. Darüber hinaus hat der IStGH aufgrund der Bombardierung kritischer Infrastruktur der Ukraine, die für das Überleben der Nation unentbehrlich ist, Haftbefehle gegen hochrangige russische Militärs wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen. Angesichts der riesigen Ausmaße und der Schwere von russischer Folter gegen Ukrainer:innen, die eine proukrainische Haltung einnehmen, sollte der IStGH die nächsten Haftbefehle wegen Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen. Der IStGH sollte die Vielfalt der Foltertechniken herausstellen, wie auch deren sexualisierte Dimension und die Bandbreite der anvisierten Opfer.
  • Der dritte Weg zur strafrechtlichen Verfolgung von Folter sind Verfahren aufgrund universeller Jurisdiktion (Weltrechtsprinzip). Verfahren dieser Art werden in Drittstaaten angestrengt, die nicht selbst in den bewaffneten Konflikt involviert oder von einer Gräueltat betroffen sind. Dies basiert auf dem Grundsatz, dass die verübten völkerrechtlichen Straftaten derart abscheulich sind, dass sie nicht straflos bleiben können. Deutschland hatte sich auf dieses Prinzip gestützt, als es die Gräueltaten an Jesid:innen und syrischen Zivilist:innen verfolgte, während Argentinien auf dieser Grundlage die Verbrechen des Franco-Regimes in Spanien verfolgte. Bei deutschen und anderen Staatsanwaltschaften sind Anträge zu russischen Verbrechen in der Ukraine eingegangen. Es ist an der Zeit, dass die Beweise in Haftbefehle münden. Jüngst wurde in Deutschland ein syrischer Arzt wegen Beihilfe zur Folter von Assad-Gegner:innen verurteilt. Ein ähnlicher Ansatz wäre für die Ukraine nützlich. Angefangen von Sterilisierungen bis hin zum Einschneiden von prorussischen Slogans in die Körper von Kriegsgefangenen bei Operationen – die Mittäterschaft von russischen Mediziner:innen bei der Folter von Ukrainer:innen sollte ebenfalls in den Vordergrund gerückt werden. Darüber hinaus haben Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip das Potenzial, die gesamte Bandbreite sexualisierter Folter durch Russ:innen ans Tageslicht zu bringen.
  • Gerechtigkeit wird jedoch nicht nur vor Gericht hergestellt. Unmittelbar nach der Freilassung aus der Gefangenschaft benötigen Überlebende und deren Familien Empathie, eine Respektierung ihrer Privatsphäre und eine nachhaltige gesundheitliche Versorgung. Diese medizinische Hilfe muss nötigenfalls eine zahnärztliche Behandlung und eine psychologische Betreuung umfassen, einschließlich einer begleitenden Paar- und Familientherapie. Viele Folteropfer wurden gleichsam auch innerlich entwurzelt, und es ist äußerst wichtig sicherzustellen, dass sie die Mittel für ein würdiges Leben und eine Anstellung erhalten, sobald sie stark genug sind, in ihr Alltagsleben zurückzukehren. All diese psychosozialen Maßnahmen stellen eine Form von Wiedergutmachung dar. Diese Rehabilitierungsmaßnahmen sollten ohne Verzögerung und unabhängig von Strafverfahren erfolgen. Sie sind zwar kostspielig, aber sie sind es wert. Rehabilitierungsmaßnahmen sind nicht nur nach dem Völkerrecht verpflichtend, sondern werden auch unmittelbar von ukrainischen Überlebenden gefordert. Die Ukraine hat Initiativen zur Wiedergutmachung entwickelt, unter anderem provisorische Sofortmaßnahmen für Überlebende sexualisierter Gewalt im Kontext des Kriegs und ein Schadensregister, in das Ansprüche für »erlittenen Schaden« aufgenommen werden. Diese Angebote sollten für Opfer aller Arten von Gräueltaten geschaffen werden, auch für die Folter, die seit dem Beginn der russischen Aggression 2014 verübt wurde. Die Maßnahmen erfordern eine finanzielle Absicherung, die auch durch den Einsatz eingefrorener russischer Vermögen bestritten werden könnte. Mehr verlangen die ukrainischen Überlebenden nicht, und es ist das Mindeste, was ihnen zusteht.

Übersetzung aus dem Englischen: Hartmut Schröder

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Analyse

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