Was seit 2014 aufgebaut wurde
Die Geschichte der Justizreform in der Ukraine begann mit der Euromaidan-Revolution von 2013–2014, als das Land eine neue Antikorruptionsarchitektur weitgehend von Grund auf aufbaute. Zwischen 2015 und 2020 richtete die Ukraine das Nationale Antikorruptionsbüro (NABU), die Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung (SAPO), die Nationale Agentur für Korruptionsprävention (NACP) und das Hohe Antikorruptionsgericht (HACC) ein.
Eine zentrale Neuerung dieser Reformen war die Beteiligung unabhängiger internationaler Expert:innen bei der Auswahl von Richter:innen und Beamt:innen für diese neuen Institutionen. Diese von internationalen Gebern nominierten Expert:innen erhielten ein entscheidendes Stimmrecht bei der Beurteilung der Integrität der Kandidat:innen. Der Mechanismus wurde erstmals 2018–2019 bei der Auswahl der Richter:innen für das HACC erprobt und erwies sich als wirkungsvoll: Er durchbrach den Teufelskreis, in dem sich das alte Justizestablishment durch intransparente Ernennungen hinter verschlossenen Türen selbst reproduzierte. Das neue Modell erwies sich als bemerkenswert effektiv und wurde seitdem auf andere Gerichte und Gremien der Justizverwaltung übertragen. Die Einbeziehung internationaler Expert:innen führte zu nachweislich besseren Ergebnissen – glaubwürdigeren Institutionen, Personal mit höherer Integrität und größerem Vertrauen der Öffentlichkeit. Umfragen zufolge sind über 56 Prozent der Ukrainer:innen der Meinung, dass internationale Expert:innen bei der Auswahl von Richter:innen weiterhin eine entscheidende Stimme behalten sollten.
Als die EU der Ukraine im Juni 2022 den Kandidatenstatus gewährte, stand die Justizreform an erster Stelle der sieben Prioritäten, die die Europäische Kommission für die Ukraine festgelegt hatte. Brüssel war sich bewusst, dass ohne verlässliche Gerichte keine andere Reform – sei es in Wirtschaft, bei der Korruptionsbekämpfung oder im Verwaltungsbereich – Bestand haben kann. Die Ukraine reagierte mit bemerkenswertem Tempo, und bis Ende 2023 hatte das Land die sieben Prioritäten erfüllt, darunter ein neues, kompetitives Verfahren zur Auswahl von Verfassungsrichter:innen unter Einbeziehung einer Gruppe internationaler Expert:innen sowie die Reform der beiden wichtigsten Organe der Selbstverwaltung der Justiz: den Hohen Justizrat (HCJ), der für Ernennungen, Entlassungen und Disziplinarmaßnahmen im Justizwesen zuständig ist, und die Hohe Qualifikationskommission für Richter (HQCJ), die für die Auswahl und Überprüfung von Richter:innen zuständig ist.
Der reformierte HCJ hat seitdem seine Disziplinararbeit intensiviert. Zum ersten Mal seit Jahren entließ er skandalumwitterte Richter, die in Korruption und Fehlverhalten verwickelt waren, wie Pawlo Wowk, den ehemaligen Leiter des inzwischen aufgelösten Kyjiwer Bezirksverwaltungsgerichts – das zum Symbol für Korruption in der Justiz geworden war – sowie Wsewolod Knjasew, den ehemaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, der bei der Annahme einer Bestechung in Höhe von fast 3 Millionen US-Dollar verhaftet wurde.
Der reformierte HQCJ hat die Auswahl von etwa 2.300 neuen Richter:innen für lokale Gerichte und Berufungsgerichte eingeleitet (siehe dazu die Analyse von Nekoliak in dieser Ausgabe), eine enge Zusammenarbeit mit dem Rat für öffentliche Integrität (einem zivilgesellschaftlichen Gremium, das die Integrität von Richter:innen bewertet) aufgenommen und die Qualifikationsprüfung gestartet, um die Justiz von Richter:innen mit Integritätsbedenken zu säubern. Dies sind echte, greifbare Ergebnisse.
Juli 2025: ein Stresstest für die ukrainische Demokratie
Die seit 2022 erzielten Fortschritte wurden im Sommer 2025 auf eine harte Probe gestellt. Im Juli führten der Sicherheitsdienst der Ukraine (SBU) und das Staatliche Ermittlungsbüro (SBI) unter der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Razzien gegen das NABU durch – genau jene Behörde, die in einem großen Korruptionsskandal im Energiesektor ermittelte. Das Petschersker Bezirksgericht in Kyjiw, das seit langem für politische Einflussnahme berüchtigt ist, ordnete umgehend die Inhaftierung eines zentralen NABU-Ermittlers und seines Vaters an. Am folgenden Tag verabschiedete das Parlament im Eiltempo ein Gesetz, das NABU und SAPO ihre institutionelle Unabhängigkeit entzog.
Diese Krise zeigte, wie unreformierte Institutionen – in der Strafverfolgung, der Staatsanwaltschaft und bestimmten Gerichten – instrumentalisiert werden können, um die Korruptionsbekämpfung zu behindern, und zwar nach Methoden, die an die Ukraine vor 2014 erinnern.
Der Rückschritt schlug jedoch fehl. Die Ukrainer:innen gingen trotz Kriegsbeschränkungen auf die Straße. Die internationale Gemeinschaft äußerte heftigen Widerstand. Innerhalb weniger Tage machte die Regierung eine Kehrtwende, das Gesetz wurde aufgehoben und die Unabhängigkeit der Antikorruptionsbehörden wiederhergestellt. Im November führten Erkenntnisse aus den NABU-Ermittlungen im Energiesektor zu einem politischen Erdbeben, infolge dessen Präsident Selenskyj seinen mächtigen Leiter des Präsidialbüros, Andrij Jermak, entließ.
Die Krise offenbarte sowohl Schwächen als auch Stärken. Die reformierten Antikorruptionsinstitutionen bewiesen ihre Wirksamkeit. Die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien schlossen sich zusammen, um sie zu verteidigen. Gleichzeitig war der Vorfall eine deutliche Warnung: Reformerfolge können revidiert werden, wenn wichtige Institutionen unreformiert bleiben und mit nicht-integren Personen besetzt sind, die für politische Einflussnahme anfällig sind.
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Die Justizreform in der Ukraine steht derzeit an einem Scheideweg. Das Land hat funktionierende Institutionen zur Korruptionsbekämpfung aufgebaut, wichtige Gremien der justiziellen Selbstverwaltung reformiert und mit der langwierigen Arbeit der Überprüfung und Neubesetzung von Posten in den Gerichten begonnen. Diese Erfolge sind beachtlich – insbesondere angesichts der Tatsache, dass sie unter Kriegsbedingungen erzielt wurden.
Gleichzeitig bestehen weiterhin ernsthafte Herausforderungen. Der Oberste Gerichtshof erlässt Urteile, die die Reformbemühungen untergraben. Das Verfassungsgericht ist nach wie vor gefährlich unterbesetzt. Die Amtszeit internationaler Expert:innen in wichtigen Auswahlkommissionen läuft aus. Gesetzgebungsinitiativen im Parlament zielen manchmal darauf ab, Reforminstrumente zu verwässern, anstatt sie zu stärken. Und der politische Wille, der in akuten Krisenzeiten vorhanden war, wurde nicht konsequent aufrechterhalten.
Problemfall 1: Oberster Gerichtshof
Die vielleicht größte Herausforderung, vor der die Justizreform in der Ukraine heute steht, ist der Oberste Gerichtshof selbst. Während die beiden Justizverwaltungsgremien, der HCJ und der HQCJ, reformiert wurden und erste Ergebnisse sichtbar sind, untergräbt der Oberste Gerichtshof als Spitze des ukrainischen Justizsystems und letzte Instanz diese Erfolge aktiv.
Das Problem hat tiefe Wurzeln. Das frühere Auswahlverfahren für Richter:innen am Obersten Gerichtshof in den Jahren 2017–2019 war mangelhaft, was dazu führte, dass Dutzende von Richter:innen trotz negativer Integritätschecks durch den Rat für öffentliche Integrität ernannt wurden: Bei über 51 Prozent der derzeitigen Richter:innen am Obersten Gerichtshof bestehen dokumentierte Bedenken hinsichtlich ihrer Integrität. Bei einigen wurde festgestellt, dass sie russische Pässe besitzen. Fast 69 Prozent der Ukrainer:innen vertrauen dem Gericht nicht.
In der Praxis hat der Oberste Gerichtshof Entscheidungen abgenickt, die die Autorität der reformierten Justizorgane untergraben. Er hat Richter:innen wiedereingesetzt, die wegen Integritätsverstößen entlassen worden waren, Schlupflöcher geschaffen, die es Richter:innen, gegen die ermittelt wird, ermöglichen, vor einer Überprüfung »ehrenhaft in den Ruhestand zu treten« und dabei alle Leistungen zu behalten, sowie Präzedenzfälle geschaffen, die falsche Angaben und verschleierte Vermögenswerte faktisch legalisieren. Dies sind keine singulären Einzelfälle – sie bilden vielmehr ein Bild des institutionellen Widerstands gegen Reformen.
Eine umfassende Reform des Obersten Gerichtshofs ist zu einer dringenden Priorität geworden. Die Ukraine und die EU haben im Dezember 2025 in einem 10-Punkte-Plan von EU-Kommissarin Marta Kos und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten der Ukraine, Taras Kachka, vereinbart, dass ein spezielles Verfahren zur Überprüfung der Integrität der Richter:innen des Obersten Gerichtshofs unter Einbeziehung international benannter unabhängiger Expert:innen eingeleitet werden muss. Doch Stand Anfang 2026 reicht die vom Parlament in erster Lesung verabschiedete Gesetzgebung nicht aus, um eine umfassende Reform des Obersten Gerichtshofs zu gewährleisten: Der Überprüfungszeitraum der beruflichen Laufbahn von Richter:innen ist eingeschränkt, eine umfassende einmalige Überprüfung der amtierenden Richter:innen am Obersten Gerichtshof wird ausgeschlossen und der Entwurf gewährleistet auch keine entscheidende Rolle für internationale Expert:innen in dem Verfahren. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen davor, dass dieser Ansatz Gefahr läuft, lediglich eine kosmetische Nachahmung einer Reform zu werden, und haben die politischen Entscheidungsträger:innen der Ukraine sowie die Europäische Kommission aufgefordert, stärkere Maßnahmen umzusetzen, um eine echte Reform des höchsten ukrainischen Gerichts zu gewährleisten.
Problemfall 2: Das Verfassungsgericht
Das Verfassungsgericht der Ukraine nimmt eine einzigartig wichtige Stellung in der institutionellen Architektur des Landes ein. Es ist das einzige Gremium, das Gesetze, Präsidialverordnungen oder Regierungsbeschlüsse, die der Verfassung widersprechen, annullieren kann. In Kriegszeiten muss es möglicherweise über Angelegenheiten entscheiden, die Wahlen, die Mobilmachung, internationale Abkommen und den europäischen Integrationsprozess betreffen. Seine Entscheidungen haben existenzielle Tragweite.
Die Reform des Auswahlverfahrens für das Verfassungsgericht war 2022 die erste der sieben EU-Prioritäten. Der Kerngedanke der Reform des Auswahlverfahrens bestand darin, politischen oder sonstigen externen Einfluss auf das Gericht zu begrenzen. Es wurde ein Wettbewerbsverfahren eingeführt, das der (international besetzten) beratenden Gruppe von Expert:innen eine Schlüsselrolle bei der Empfehlung von Kandidat:innen einräumte. Vier neue Richter:innen wurden durch dieses Verfahren ernannt. Die Umsetzung verlief jedoch nicht glatt. Im Januar 2025 traten drei Richter gleichzeitig zurück, was den Gerichtshof monatelang lahmlegte, da er nicht mehr beschlussfähig war. Zwar ernannte der Präsident schließlich mit erheblicher Verzögerung zwei Richter und stellte damit formal die Beschlussfähigkeit wieder her, doch bleiben fünf Stellen weiterhin unbesetzt. Da nur 13 von 18 Sitzen besetzt sind, führt die Abwesenheit von nur zwei Richter:innen aufgrund von Krankheit oder Urlaub sofort dazu, dass der Gerichtshof die Beschlussfähigkeit verliert und faktisch handlungsunfähig wird.
Im Oktober 2025 versäumte es das Parlament, die von der beratenden Expertengruppe empfohlenen Kandidat:innen zu ernennen. Infolgedessen musste ein neues Auswahlverfahren eingeleitet werden, das derzeit noch läuft. Es wird erwartet, dass die neuen Kandidat:innen der Werchowna Rada bis zum späten Frühjahr 2026 zur Ernennung vorgeschlagen werden. Diese Verzögerungen seitens des Präsidenten und des Parlaments unterstreichen jedoch einen Mangel an politischem Willen, die volle Funktionsfähigkeit und damit die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts sicherzustellen.
Beteiligung internationaler Expert:innen als wichtigste Garantie der Justizreform
Die Beteiligung unabhängiger internationaler Expert:innen an der Auswahl von Richter:innen und Mitgliedern der Justizverwaltungsgremien war zwar einer der größten Lichtblicke bei den Fortschritten der Justizreform in der Ukraine, wurde jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum eingeführt. Nun läuft die Amtszeit der internationalen Expert:innen in den Auswahlkommissionen für Gerichte und Justizgremien allmählich aus. So lief die Amtszeit der internationalen Expert:innen in der Auswahlkommission des HQCJ z. B. im Juni 2025 aus, und sie sollen durch Kandidat:innen aus nicht reformierten Gremien ersetzt werden. Zwar haben sich die Ukraine und die EU in einer gemeinsamen Erklärung darauf geeinigt, dass die internationalen Expert:innen wieder eingesetzt werden sollten, doch liegt ein entsprechender Gesetzentwurf seit fast einem Jahr im Parlament auf Eis. Zivilgesellschaftliche Organisationen betonen, dass die internationale Beteiligung zwar befristet sein sollte, ihre vorzeitige Beendigung jedoch ein Rückschlag für die Reformen bedeuten würde, da künftige Ernennungen wieder nach den alten Mustern erfolgen und jahrelange institutionelle Erneuerungen zunichte gemacht werden könnten. Die Beibehaltung und Verlängerung des Mandats internationaler Expert:innen in allen wichtigen Gremien zur Ernennung von Richter:innen ist daher eine der obersten Prioritäten, um die Erfolge der Justizreformen zu sichern und fortzuführen.
Weitere Prioritäten
Über diese Kernprioritäten hinaus erfordern mehrere andere Bereiche Aufmerksamkeit. Die Generalstaatsanwaltschaft, deren Führung eine direkte Rolle bei dem Versuch spielte, die Unabhängigkeit der Antikorruptionsbehörden im Juli 2025 zu beschneiden, benötigt ein reformiertes Ernennungs- und Entlassungsverfahren, um sie vor politischer Einflussnahme zu schützen – ein Punkt, der ausdrücklich in der Zehn-Punkte-Reformagenda von Kos und Kachka enthalten ist.
Die Anwaltschaft bleibt unreformiert: Ihre Selbstverwaltungsgremien haben sich gegen Veränderungen gewehrt; Disziplinarmechanismen werden genutzt, um Reformbefürworter:innen unter Druck zu setzen, anstatt Fehlverhalten zu ahnden, und eine wachsende Zahl von Anwält:innen ist in Verbrechen gegen die nationale Sicherheit verwickelt, einschließlich der Zusammenarbeit mit russischen Besatzungsbehörden.
Schließlich sind im Bereich der juristischen Ausbildung einige Fortschritte zu verzeichnen – insbesondere die Einführung der einheitlichen staatlichen Qualifikationsprüfung für Jurist:innen, die eine standardisierte Bewertung mit Schwerpunkt auf EU-Recht einführte –, doch bleibt noch viel zu tun, darunter eine klare institutionelle Trennung zwischen der Ausbildung von Rechtsanwält:innen und Strafverfolgungsbeamt:innen sowie eine weitere Verschärfung der Zulassungsstandards.
Jeder dieser Bereiche ist Teil eines umfassenderen Systems, das darüber entscheidet, ob das Justizsystem der Ukraine langfristig funktionieren wird.
Was die Ukrainer:innen wollen
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass das Vorantreiben von Reformen in Kriegszeiten politisch unangebracht oder unerwünscht sei. Im Gegenteil: Die Umfragedaten sprechen eine andere Sprache. Rund 73 Prozent der Ukrainer:innen unterstützen internationalen Druck auf die Regierung, das Justizsystem zu reformieren. Da 72 Prozent der Ukrainer:innen der EU vertrauen und 54,7 Prozent der Ansicht sind, dass die Ukraine ihre Reformen und ihren Kurs in Richtung EU fortsetzen sollte, verfügt die EU über starken Einfluss und ein klares Mandat der ukrainischen Gesellschaft, weiterhin sinnvolle Veränderungen einzufordern.
Diese öffentliche Forderung ist ein entscheidender Schlüssel. Selbst unter Kriegsrecht, das Straßenproteste einschränkt, hat die ukrainische Zivilgesellschaft gezeigt, dass sie sich mobilisiert, wenn Reformfortschritte bedroht sind. Mehr als 50 zivilgesellschaftliche Organisationen haben kürzlich einen gemeinsamen Appell veröffentlicht, in dem sie die Europäische Kommission auffordern, die Budgethilfe für die Ukraine an konkrete Rechtsstaatlichkeitskriterien zu knüpfen. Der Reformwille ist echt und nachhaltig.
Korruption als Waffe: die sicherheitspolitische Dimension
Für ein europäisches Publikum mag es verlockend sein, die Justizreform in der Ukraine als eine interne Angelegenheit der ukrainischen Regierung zu betrachten. Diese Sichtweise lässt jedoch ein wichtiges Detail außer Acht. Russland nutzt strategische Korruption seit langem als Instrument der hybriden Kriegsführung, und die ukrainische Justiz war dabei ein Hauptziel.
Vor 2014, unter Präsident Janukowytsch, dienten die Gerichte als Instrumente der Kreml-nahen Macht. Das Bezirksverwaltungsgericht Kyjiw unter der Leitung von Pawlo Wowk, das eng mit Janukowytschs Umfeld verbunden war, verbot während der Revolution der Würde friedliche Proteste, blockierte nach der Revolution systematisch Reformen und bereitete – wie später bekannt wurde – die rechtlichen Grundlagen für die Rückkehr des flüchtigen Janukowytsch an die Macht vor, falls Russland 2022 Kyjiw einnehmen sollte. Dies wurde vom damaligen Sekretär des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine bestätigt. Darüber hinaus stellen dokumentierte Fälle von Richter:innen, die russische Pässe besitzen, Schwachstellen für die nationale Sicherheit dar.
Die Justizreform in der Ukraine ist somit ein Sicherheitsfaktor für Europa, da gemeinsame Projekte ein funktionierendes rechtliches Umfeld erfordern. Ohne unabhängige Gerichte ist eine sinnvolle Verteidigungszusammenarbeit zwischen der Ukraine und der EU nicht möglich, zumal diese Zusammenarbeit in den kommenden Jahren vertieft werden soll. Westliche Unternehmen und Regierungen müssen darauf vertrauen können, dass Investitionen geschützt, Verträge durchgesetzt und Streitigkeiten unparteiisch beigelegt werden.
Europa sollte handeln
Die EU-Erweiterung ist kein rein bürokratischer Prozess mehr, der losgelöst von Sicherheitsaspekten abläuft. Sie ist eine geostrategische Investition. Eine glaubwürdige, reformorientierte Ukraine ist ein entscheidender Partner für die Europäische Union – ein Partner, dessen institutionelle Stärke oder Schwäche sich unmittelbar auf die Verteidigungsfähigkeit, den geopolitischen Einfluss und den inneren Zusammenhalt der EU auswirkt. Russische Desinformationskampagnen nutzen bereits Korruptionsskandale und gescheiterte Reformen aus, um in den EU-Mitgliedstaaten Skepsis gegenüber der EU-Erweiterung zu schüren.
Das kürzlich von der EU vorgeschlagene Hilfskreditpaket in Höhe von 90 Milliarden Euro für die Ukraine bietet ein wirkungsvolles Instrument. Die Verknüpfung von 30 Milliarden Euro an Budgethilfen mit messbaren Rechtsstaatlichkeitskriterien, wie von der Europäischen Kommission angedeutet, würde die Reformdynamik stärken, die bereits in der Vergangenheit Ergebnisse erzielt hat. Die Erfahrungen der Ukraine im letzten Jahrzehnt zeigen, dass die erfolgreichsten Reformen dann stattfanden, wenn externer und interner Druck Hand in Hand gingen: klare Anforderungen seitens der EU, kombiniert mit starkem Engagement der Zivilgesellschaft.
Jedes reformierte ukrainische Gericht, jede:r entlassene korrupte Richter:in und jedes durch internationale Expertise gesicherte Auswahlverfahren stärkt sowohl die Widerstandsfähigkeit der Ukraine als auch die Sicherheit Europas an seiner Ostflanke.
Die Ukraine hat gezeigt, dass sie trotz Krieg Reformen durchführen kann. Was nun benötigt wird, ist nachhaltiger politischer Wille im eigenen Land und der Einfluss ihrer europäischen Partner, um die komplexen, aber dringend notwendigen Reformen in der Ukraine umzusetzen. Das Zeitfenster ist offen – aber das wird nicht unbegrenzt der Fall sein.